Freitag, 3. Dezember 2010

Das Kontroll-Monster oder DDR 2.0: JMStV

Heute mal etwas, das nicht direkt mit unserem Thema, aber dafür sehr konkret etwas mit dem Bloggen an und für sich zu tun hat (und mit dem Betreiben von Websites an und für sich). Dazu die Bitte: Das ist ein langer Wörterwurm, aber der Inhalt ist wichtig, weil es ALLE  DEM DEUTSCHEN RECHT UNTERWORFENEN BÜRGER IM WEB angeht - bitte lesen. Und gegebenfalls verbreiten. Danke!

"Der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien", kürzer: "Jugendmedienschutz-Staatsvertrag", ganz kurz: "JMStV" - da steht das in seiner ungeschlachten, zungenbrecherischen Form typische Produkt deutscher Bürokraten-Formulierkunst.

Um das geht es: Von hehren Absichten getrieben, aber von keinerlei Sachkenntnis getrübt, will man unter dem Deckmäntelchen des Jugendschutzes ein Kontrollungeheuer installieren, das uU einen Großteil der deutschen Websitenbetreiber kriminalisiert, wenn es denn in Kraft tritt.

Starker Tobak?
Es kommt noch dicker.

Also: Der JMStV ist trotz des Wortes "Vertrag" ein Gesetz, das seit acht Jahren gilt. Er enthält - so Wikipedia -  Nachfolgeregelungen zu Jugendmedienschutzbestimmungen, die früher im Rundfunkstaatsvertrag und im Staatsvertrag über Mediendienste enthalten waren.

Soweit dies. Doch was nun für Zoff sorgt, ist die für den 1. Januar geplante Ergänzung, derzufolge es eine "Alterskennzeichnung von Inhalten im Internet" geben soll. Demnach soll jeder Betreiber einer deutschen Website seine - sofern nicht jugendgeeigneten - Beiträge entsprechend handhaben. Und zwar ALLE. Heißt: Die Seite technisch so aufbereiten und handhaben, dass die Kiddies auf die nicht für sie geeigneten Beiträge keinen Zugriff haben oder gar nicht erst auf die Seite kommen. Selbstverständlich gilt das rückwirkend, also für alles bereits gepostete Material, Kommentare und und und. 
Wie was handhaben?

Zitat: "...Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, für ein als geeignet anerkanntes Jugendschutzprogramm programmiert werden oder dass es ihnen vorgeschaltet wird." '(Abschnitt III, § 11, Ziffer 1)

Welches Programm?
Tja, zuerst wohl eins, das die staatlichen Kontrollmedien abgesegnet haben werden, alles andere dürfte ja nicht rechtsverbindlich sein.
Wer sonst hat die entsprechende Kompetenz?
Nur: So ein Programm gibt es noch gar nicht.
Eins, das für alles taugt.

Also: Entweder kennzeichnen und/oder - kein Witz! - erwachsenenkonforme Sendezeiten nach deutscher Zeit einrichten -- als ob sich ein einigermaßen versierter Websurfer (gleich welchen Alters), geschweige denn ein  richtig kundiger "Nerd" von so etwas bremsen ließe: Die Idee mit den Sendezeiten ist der schlagende Beweis dafür, dass sich hier jemand eine Regelung erdacht hat, die mit der Realität des Web überhaupt nichts zu tun hat.  Nur zur Erinnerung: "www" heißt "worldwide web" ... 

Und was ist überhaupt jugendgefährdend? Wer definiert das?

In letzter Instanz die staatlichen Gremien und die Gerichte. In erster Linie jeder selber. Heißt: Wer viel Geld hat, kann das via staatlich akzeptiertem Gremium oder sonstwem Spezialisierten machen lassen (siehe dazu unten meinen Nachtrag und den Link zur "Freien Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter"). Wem die Kohle fehlt, der muss selber. Und wer sein "verderbliches" Zeug auch als Deutscher anonym und geschickterweise übers Ausland der Welt zugänglich macht, den betrifft zwar das Gesetz wie jeden anderen Deutschen auch - nur erreicht das Gesetz ihn erst gar nicht. Das aber dürfte für die Masse dessen gelten, wogegen das Gesetz anzutreten vorgibt.   

Wobei das mit dem korrekten Einstufen der Inhalte und Angebote nicht so einfach ist: Entsprechend geschulte Fachleute (also nicht die üblicherweise aus dem Rinnstein hervorgekratzten "Experten", die man so aus dem Unterschichten-TV kennt) haben das mal ausprobieren lassen. Ergebnis: Gut vier Fünftel dessen, was Otto Normalverbraucher diesbezüglich als jugendgefährdet kategorisiert hatte, wäre falsch eingestuft gewesen.

Nun sind Anstrengungen, um Minderjährige vor sexuell, politisch, finanziell, pseudo-religiös oder sonstwie motivierten Übeltätern zu schützen, natürlich zu unterstützen - vollkommen selbstverständlich, das ist eine ureigene und nachgerade hochheilige Aufgabe jedes verantwortlich strukturierten Gemeinwesens. Hey, ich habe auch herzallerliebste Kinder in der Verwandschaft und will mir nicht ausmalen, was ich mit dem täte, der ihnen was täte.

Aber wenn schon ein Gesetz (nochmal, zum Mitschreiben: Das ist ein Gesetz, auch wenn das JMStV heißt), dann auch eins, das man umsetzen kann (vom Befolgen demokratischer Grundsätze einmal ganz abgesehen). Das wiederum geht aber nur, wenn sich die Legislative mit dem auskennt, was sie da reguliert, und wenn - in diesem Fall - die Umsetzung der Regulierung für die Betroffenen technisch machbar ist und die Bürger klar nachvollziehen können, ob oder inwieweit überhaupt sie betroffen sind. 

All das trifft nicht zu. Das ganze Machwerk ist übel: Gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Ist nicht nur meine Meinung, sondern vor allem diejenige von Fachleuten, die sich mit derlei auskennen. Es sind schon einige Blogs vom Netz genommen worden.

Juristisch versierte Blogger weisen darauf hin, dass der JMStV massive gestalterische Mängel aufweise. Und natürlich, so die Fachwelt, berge das damit einhergehend geplante, natürlich zentral gelenkte Bewertungssystem zur Einstufung der Beiträge die Gefahr dafür, dass man auf diesem Weg eine Web-Zensur installiert.

Überzogen?
Wenn wir erst mal alle nur noch unter Klarnamen und über den neuen Perso und den darin integrierten Chip ins Web können ...

Tritt das Gesetz in Kraft, sehen sich die Betroffenen einer amorphen Bestimmung gegenüber, welche die Meinungsvielfalt und das Bunte im Web kastriert. Die Web-Gemeinde, Juristen, Medienerzieher und auch der ein oder andere homo politicus halten dieses Gesetz für in der Praxis nicht durchführbar und gehen begründet davon aus, dass sein Effekt auf unsere demokratische Kultur katastrophal sein werde. 

Wie gesagt: Ich zitiere das, ich bin kein Fachmann, sondern nur jemand, der aus Spaß an seinem Thema ab und an bloggt.

Jemand, der das durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit für abgedeckt hält.
Jemand, der aus Spaß am Miteinander zwischen Männlein und Weiblein (in dem Fall mit Muckis) schreibt, was er schreibt.
Jemand, der natürlich nicht gegen das von diesem Gesetz Behandelte verstoßen will.
Aber ein Jemand, der wohl wie die große Masse der Blogger und Websitler nicht abschließend und letztgültig abschätzen kann, ob und wie er von diesem unausgegorenen Gesetz nicht auch betroffen ist. 
Und jemand, der insgesamt an freiheitliche Grundrechte glaubt und dafür als Wehrpflichtiger auch ehedem mal ein Gelöbnis abgelegt hat. 

Tritt das Ding in Kraft, werden noch sehr viel mehr Leutchen ihr Web-Dings zumachen. Aus Angst vor Repressalien. Repressalien? Klar: Strafen, Ordnungswidrigkeiten und natürlich all die Abmahnungen, die dann womöglich auf den ein oder anderen wegen unwillentlich falscher oder nicht vorhandener Kennzeichnung herabregnen werden.

Was wird nun konkret passieren?
Es gibt Anwälte und Web-Fachleute, die mahnen zur Gelassenheit.
Eben weil das praktisch nötige Instrumentarium zum Kennzeichnen fehle und die Regelungen insgesamt zu indifferent seien.
Andere bekannte Blogs etc. gehen zur Jahreswende offline, weil sich die Leute dahinter keinem nicht abschätzbarem Riskiko aussetzen wollen. Beispiele? Hier das wohl bekannteste: http://www.vzlog.de/2010/11/in-eigener-sache-wir-schliesen-am-31-dezember-2010/
Aus deren Begündung ein Zitat (bitte auch den Rest lesen): "... Ein erster Praxistest des AK Zensur hat gezeigt, dass Selbsteinstufung und Alterskennzeichnung nicht praktikabel sind und dem Jugendschutz nicht dienen. Die Altersgrenzen werden auch bei alltäglichen Inhalten, wie man sie in diesem Blog häufig genug finden dürfte, schnell erreicht...."Also: Genau hinsehen!

Und gegebenenfalls entsprechend reagieren.
Werde ich auch tun müssen.
Bleibt nur zu hoffen, dass die Stimme der Vernunft siegen und das Gesetz so geändert werden wird, dass es die Demokratie nicht beschädigen kann.   

Für den Fall, dass ich mich bei der Darstellung im Detail vertan habe, verweise ich auf folgende Seiten. Da möge im übrigen auch bitte jeder nachlesen, der mehr und Genaueres wissen will:

http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html
Beck-Blog
http://www.lawblog.de/
http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/

Abschließend noch mal: Ist eigentlich nicht unser Thema, das weiß ich. Aber manchmal muss man auch was zu Dingen sagen, die einen weniger interessieren, aber dafür uns alle berühren: Auch mein "Blöglein" und seine kleine Leserschaft sind ein Teil des großen pluralistischen Ganzen; auch für uns gilt IMHO der in unserer Grundordnung aus sehr verständlichen Gründen und sehr zu Recht verankerte Schutz von Minderheiten. Diese gilt es in ihrer Vielfalt zu wahren - ebenso, wie man dem Jugendschutz durch undurchführbare Gesetze keinen Bärendienst erweisen soll.

In diesem Sinne war's gemeint.

Nachtrag 4. Dec. '10:
http://klawtext.blogspot.com/2010/11/blogger-und-der-jmstv.html
Riesenlinkliste zum Thema - aber man braucht Zeit, um das alles anzuklicken.
http://www.netzpolitik.org/tag/jmstv/
Hier wehrt man sich von Anfang an
http://jmstv-ablehnen.de/
Hier kann man abstimmen (und lesen, was die anderen davon halten)
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
Die Seite der "Freie Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter"- in feinstem Bürokratur-Chinesisch wird dem Bürger dort unter anderem erklärt, dass er mit Blick auf den Jugendschutz fortan sicher geht, wenn seine online getätigten Äußerungen zuerst über das FSM-Instrumentarium laufen. Laut dem JMStV sei man ja auch schon ohne die zZ umstrittene Ergänzung dazu verpflichtet - man lese, was unter "Gibt es gangbare Alternativen zum Labeln von Inhalten?" steht: Alles, was noch für unter Sechsjährige taugt, ist demnach frei. Es gibt sogar die Altersstufe "Ab 0 Jahren". Dazu die Frage: Seit wann gehen Zwei- oder Dreijährige ins Web, geschweige denn gezielt auf fremdsprachige Seiten mit gewaltverherrlichendem Kram oder so etwas? Das ist doch realitätsfern. Und ich unterstelle mal, dass die, die sich das ausdenken, das wissen. Warum also tun sie das? Zensur, ist das Wort, das mir dann einfällt. Die Schlagworte der Szene lauten denn auch "Zensursula" zu unserer Familienministerin und "Kindernet" zur Konsequenz dieses Moloch-Vorhabens.

Ja, und noch eins: Die drohende Abmahnwelle.

Dazu die Begründung des vzlog.de: "Auch wenn wir keinerlei jugendgefährdende Inhalte anbieten und entsprechend keine Kennzeichnung vornehmen müssten, bleibt ein wirklich zentrales Problem, dass erst mit dem neuen JMStV entsteht: Abmahnanwälte, die uns Aufgrund von Grauzonen oder uneindeutigen Klassifizierungen, die keine Behörde interessieren, teure Abmahnungen verschicken. Solche Abmahnungen passieren dann nicht mehr auf Basis des JMStV sondern wegen Verstoßes gegen den JMStV und damit verbundener “Wettbewerbsvorteile” mit dem Wettbewerbsrecht."

Ein Popanz? Kaum. Denn auch auf der FSM-Seite wird offenen Wortes bestätigt, dass man gegebenfalls von Abmahnabzockern heimgesucht werden kann - doch, so das FSM: "Für die allermeisten Anbieter bleibt eine Abmahnung nach wie vor sehr unwahrscheinlich, weil sie gar keine aus Jugendschutzsicht problematischen Inhalte anbieten." Wie tröstlich. Zumal die meisten das ja gar nicht sicher wissen können. Es wäre mal an der Zeit, diesem Abmahnwahn ein Ende zu bereiten, indem man, wie in anderen Ländern, eine niedrig bemessene finanzielle Obergrenze bei der Erst-Abmahnung einzieht. Aber das ist ein anderes Thema und nicht das dieses Blogs.

http://ak-zensur.de/download/JMStV-Stellungnahme-2010-12-02.pdf
Unbedingt lesen. Und feststellen, dass sich diesem Text vom Arbeitskreis Zensur zufolge handfeste wirtschaftliche Interessen hinter dem Vorhaben vermuten lassen.

Unter anderem so: Gabriele Schmeichel, in Personalunion Vorsitzende der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) und Jugendschutzberauftragte der Deutschen Telekom AG, fordert dieses Vorhaben. Aber gerade die Telekom  "betreibt mit Gamesload, Movieload und erotic lounge mehrere Portale, die von der neuen Gesetzeslage profitieren."

Sie wäre nicht die einzige, auch die Hersteller von Spielen und zur zertifizierenden Filmen würden von einem Verfahren profitieren, das analog der beim Fernsehen üblichen Praxis ist: "Ab 16" oder "ab 18" eingestuft, schon kann man das auch am Tag anbieten. Aber die Telekom wäre nachher gleichsam die "dunkle Seite der Macht", weil sie die Regeln definiert und - infolge der Zuständigkeit fürs Zulassen der entsprechenden Jugendschutzprogramme - auch deren Einhaltung überwacht: Praktisch, oder?

So, dann wollen wir mal hoffen, dass es "Muskelmaedels" auch 2011 noch geben wird. Und dazu noch dies: Diese Seite richtet sich an Erwachsene. Insofern spräche nichts gegen eine entsprechende Klassifizierung, gar keine Frage.

Aber darum geht es mir in diesem Falle mit diesem langen Posting nicht. Sondern darum, dass dieses Gesetz eine - gemessen am vorgeblichen Ziel - zu 100% ungeeignete Schutzmaßnahme darstellt. Es würde - sofern in Kraft gesetzt - der de-facto-Zensur Tür und Tor öffnen, die pluralistische Struktur und die Meinungsvielfalt des Internet beschädigen, Millionen von im Internet Tätigen der Gefahr von sehr kostenpflichtiger Abmahnerei aussetzen und zudem allem Anschein nach den ökonomischen Interessen großer Verbände und Unternehmen folgen.

Dem sollte Einhalt geboten und dem Jugendschutz im Web mit für dieses Umfeld geeigneten Maßnahmen geholfen werden, dies unbedingt. Der JMStV ist diese Maßnahme nicht, sondern zeigt, wie Politik nicht gemacht werden darf.

In einem der vorangegangenen Posts habe ich auf den berühmten Spruch von Max Liebermann verwiesen. Der gilt auch hier. Und wie der hier gilt! 

6 Kommentare:

  1. Supermario4/12/10

    Auf www.pi-news.net wurde diese Thematik auch schonmal diskutiert.
    Die Seite ist übrigens eine interessante Alternative zur Mainstream-Presse, und ich bin mir sicher daß die meisten FBB-Fans ähnlich denken.

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  2. marcusaurel6/12/10

    2. Der satz "...ist nicht unser problem..." stimmt nur teilweise:
    Nicole Pfützenreuther (die geile sau) und ihre XXX Website betrifft die neue Gesetzgebung sicherlich.

    2. Die FSM hat schon seit Jahren das Problem, die erwähnten "Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen", zu definieren.
    Ich weiß von mind. 1 Blog der gelöscht wurde, weil man in ihm ein solches Angebot sah...
    Im Zweifelsfalle wird gelöscht, und hinterher gefragt. Das kann ganz schnell gehen.

    Von allen angesprochenen, würde mir der Punkt mit diesen geldgeilen, rücksichtslosen Anwälten mit am meisten Kummer machen.

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  3. FSM + Definition der Inhalte: Das stimmt, leider. Habe ja schon angeführt, dass 3/4 der Befragten bei einem Experiment nicht korrekt definieren konnten, was unter diese Definition fällt. Ein altes + typisch deutsches Problem - nämlich Gesetze eindeutig und klar zu formulieren.

    Abmahnanwälte: Volle Zustimmung. Da sehe ich auch das größte Problem. Drei Wochen hammwer noch, dann wissen wir mehr...

    Nicole: Das ist adult content + als solcher gekennzeichnet, oder? Kein Problem aus meiner Sicht.

    "geile Sau": Kein sonderlich schöner Begriff. Und aus meiner Sicht zudem negativ belegt (auch wenn's anders gemeint sein sollte).

    Nicole:

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  4. Anonym10/12/10

    Ein Staatsvertrag ist kein Gesetz. Nur ein Gesetz oder eine Verordnung ist Gesetz.

    Meiner Meinung nach sollte der Staat sich aus den Medien zurückziehen. All das Herumgeeiere mit den öffentlichen Sendern, die genauso übel sind wie die Privaten, sollte beendet werden.

    Wenn nun auch noch Blogs wieder dieser durch den diskutierten Staatsvertrag gefährdet werden, dann ist das übel.

    Der Blog soll bleiben, meint

    DreaminMan

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  5. Find ich super das du das Thema hier aufgreifst!

    Netzpolitische Themen finden auch in nicht nerd-szenen immer mehr Beachtung, das freut ungemein.

    Grüße

    PS: JohannaD is the best :D

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  6. Anonym17/12/10

    Ist ein Problem dieser Gesellschaftsordnung (Marktwirtschaft genannt).
    Wie beim Spielen. Irgendwann wird jedes Spiel langweilig. Und die Teilnehmer suchen nach neuen Möglichkeiten und Varianten. Der am Topf sitzt bestimmt die Regeln. Zu seinem Nutzen.
    In unserem Fall (Telekom AG = Profiteur?!) setzen die Nutzmießer den Hebel dort an (Konzeptheckerei), wo es das gibt. Auf in die Totale Marktgesellschaft!
    George Orwell´s "1984" auf marktwirtschaftlich.
    Big Business bestimmt was Markt ist und wer wo und wie zu ticken hat.
    Daniel Haubel

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--- mattmuscle, der sich über möglichst viele sinnvolle Kommentare und Anmeldungen bei "Wer mitliest - die Muskelmaedel-Community" in der rechten Blog-Spalte freuen würde ...